Anlagen zur Regenwasseraufbereitung
Erstattet werden die Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Regenwasseraufbereitungsanlagen für die Hauswasserversorgung.
Versichert sind Frost- und Bruchschäden an Rohren und sonstigen Einrichtungen der genannten Anlage. Außerhalb des Gebäudes, auf dem versicherten Grundstück, sind Frost- und Bruchschäden an Rohren, die zur Versorgung der Anlage dienen, mitversichert.
siehe:Gebäudeversicherung, Grundstücksbestandteile
Gebäudeversicherung